Professionelle WEG-Verwaltung
Verlässlich
organisiert.
Klar kommuniziert.
Wir verwalten Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft zuverlässig und effizient – von der technischen Betreuung über rechtssichere Abrechnungen bis zur digitalen Kommunikation mit Eigentümern und Beiräten.
Kompetente Mitarbeiter
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mehr als 100 verwaltete Wohneinheiten mit hohem Qualitätsstandard
Fachkundige Betreuung durch ausgebildete Immobilienkaufleute und Verwaltungsexperten
Regelmäßige Weiterbildung unseres Teams zur Gewährleistung aktueller rechtlicher Standards
Transparente Kommunikation und persönliche Ansprechpartner
Vertrauen und Kompetenz sind entscheidend bei der Verwaltung Ihrer Gemeinschaft. Wir verstehen die Anforderungen der WEG-Verwaltung und setzen diese für Sie zuverlässig um.
01
Leistungen
Strukturierte Verwaltung.
Klare Prozesse.
Die Qualität unserer Arbeit basiert auf qualifizierten Mitarbeitern, kontinuierlicher Weiterbildung und klar definierten Abläufen. So stellen wir sicher, dass rechtliche, technische und wirtschaftliche Anforderungen jederzeit erfüllt werden.
Verlässliche Ergebnisse
02
Nachhaltigkeit
Verantwortung als Investition in die Zukunft
Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern ein zentraler Bestandteil zukunftsfähiger Immobilienwirtschaft. Wir verstehen sie als langfristige Investition in Wertstabilität, Wirtschaftlichkeit und Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.
Investition in die Zukunft
03
Fordern Sie uns
Individuelle Lösungen
für Ihre Immobilie
Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Objekt. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch – auf Wunsch auch vor Ort – jederzeit zur Verfügung.
Wir beraten Sie gern
Sachlich. Verlässlich. Auf Augenhöhe.
Wir legen Wert auf klare Abläufe, nachvollziehbare Entscheidungen und eine offene Kommunikation innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
Unsere FAQ
Sie haben
noch Fragen?
Schnelle Hilfe – direkt und transparent
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch das Bauamt bestätigt, dass die Wohnungen sowie nicht zu Wohnzwecken dienende Räume in sich abgeschlossen sind. Abgeschlossene Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienende Räume sind solche, die baulich vollkommen durch Wände und Decken abgeschlossen sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang vom Freien, Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Sie müssen über eine Kochgelegenheit und ein Badezimmer verfügen. Für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Aufteilungsplan (bestehend aus Grundrissen, Schnitten, Ansichten und dem Lageplan) erforderlich, aus dem die Aufteilung der im Sonder- und Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile und Flächen hervorgeht.
Beschlusssammlung
Der Verwalter führt die Beschlusssammlung der Eigentümergemeinschaft. In der Beschlusssammlung sind alle Beschlüsse mit dem in der Versammlung verkündeten Wortlaut, alle schriftlichen Umlaufbeschlüsse sowie alle Urteile gerichtlicher Entscheidungen fortlaufend nummeriert einzutragen.
Eigentümerversammlung
Die Wohnungseigentümer regeln ihre gemeinschaftlichen Angelegenheiten durch Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung. Durch den Verwalter wird einmal jährlich eine ordentliche Eigentümerversammlung einberufen.
Auf dieser beschließen die Wohnungseigentümer z. B. die Jahresabrechnung, den Wirtschaftsplan, Instandhaltungen sowie über Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung. Sofern es Maßnahmen besonderer Dringlichkeit erfordern kann eine zusätzliche außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden. Ohne eine Eigentümerversammlung ist eine Beschlussfassung nur durch einen Umlaufbeschluss möglich, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung schriftlich erklären.
Gemeinschaftseigentum
Zum Gemeinschaftseigentum gehören das Grundstück, alle Teile, die für die Sicherheit und den Bestand des Gebäudes erforderlich sind, alle Anlagen und Einrichtungen zum gemeinschaftlichen Gebrauch sowie Bestandteile, die die äußere Gestalt bestimmen und nicht zum Sondereigentum erklärt wurden oder im Eigentum Dritter stehen.
Beispiele: das Fundament des Hauses, die Fassade und das Dach, tragende Wände, Fußböden und Decken, Fall- und Steigleitungen, die Heizungsanlage, Treppenhaus, Hauseingangstür, Außenfenster sowie Außen- und Grünflächen des Grundstücks.