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Professionelle WEG-Verwaltung

Verlässlich
organisiert.
Klar kommuniziert.

Wir verwalten Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft zuverlässig und effizient – von der technischen Betreuung über rechtssichere Abrechnungen bis zur digitalen Kommunikation mit Eigentümern und Beiräten.

26+

Kompetente Mitarbeiter

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Mehr als 100 verwaltete Wohneinheiten mit hohem Qualitätsstandard

  • Fachkundige Betreuung durch ausgebildete Immobilienkaufleute und Verwaltungsexperten

  • Regelmäßige Weiterbildung unseres Teams zur Gewährleistung aktueller rechtlicher Standards

  • Transparente Kommunikation und persönliche Ansprechpartner

Vertrauen und Kompetenz sind entscheidend bei der Verwaltung Ihrer Gemeinschaft. Wir verstehen die Anforderungen der WEG-Verwaltung und setzen diese für Sie zuverlässig um.

01

Leistungen
Strukturierte Verwaltung.
Klare Prozesse.

Die Qualität unserer Arbeit basiert auf qualifizierten Mitarbeitern, kontinuierlicher Weiterbildung und klar definierten Abläufen. So stellen wir sicher, dass rechtliche, technische und wirtschaftliche Anforderungen jederzeit erfüllt werden.

Verlässliche Ergebnisse

02

Nachhaltigkeit
Verantwortung als Investition in die Zukunft

Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern ein zentraler Bestandteil zukunftsfähiger Immobilienwirtschaft. Wir verstehen sie als langfristige Investition in Wertstabilität, Wirtschaftlichkeit und Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.

Investition in die Zukunft

03

Fordern Sie uns
Individuelle Lösungen
für Ihre Immobilie

Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Objekt. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch – auf Wunsch auch vor Ort – jederzeit zur Verfügung.

Wir beraten Sie gern

Sachlich. Verlässlich. Auf Augenhöhe.

Wir legen Wert auf klare Abläufe, nachvollziehbare Entscheidungen und eine offene Kommunikation innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Unsere FAQ

Sie haben
noch Fragen?

Schnelle Hilfe – direkt und transparent

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch das Bauamt bestätigt, dass die Wohnungen sowie nicht zu Wohnzwecken dienende Räume in sich abgeschlossen sind. Abgeschlossene Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienende Räume sind solche, die baulich vollkommen durch Wände und Decken abgeschlossen sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang vom Freien, Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Sie müssen über eine Kochgelegenheit und ein Badezimmer verfügen. Für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Aufteilungsplan (bestehend aus Grundrissen, Schnitten, Ansichten und dem Lageplan) erforderlich, aus dem die Aufteilung der im Sonder- und Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile und Flächen hervorgeht.

Der Verwalter führt die Beschlusssammlung der Eigentümergemeinschaft. In der Beschlusssammlung sind alle Beschlüsse mit dem in der Versammlung verkündeten Wortlaut, alle schriftlichen Umlaufbeschlüsse sowie alle Urteile gerichtlicher Entscheidungen fortlaufend nummeriert einzutragen.

Die Wohnungseigentümer regeln ihre gemeinschaftlichen Angelegenheiten durch Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung. Durch den Verwalter wird einmal jährlich eine ordentliche Eigentümerversammlung einberufen.

Auf dieser beschließen die Wohnungseigentümer z. B. die Jahresabrechnung, den Wirtschaftsplan, Instandhaltungen sowie über Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung. Sofern es Maßnahmen besonderer Dringlichkeit erfordern kann eine zusätzliche außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden. Ohne eine Eigentümerversammlung ist eine Beschlussfassung nur durch einen Umlaufbeschluss möglich, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung schriftlich erklären.

Zum Gemeinschaftseigentum gehören das Grundstück, alle Teile, die für die Sicherheit und den Bestand des Gebäudes erforderlich sind, alle Anlagen und Einrichtungen zum gemeinschaftlichen Gebrauch sowie Bestandteile, die die äußere Gestalt bestimmen und nicht zum Sondereigentum erklärt wurden oder im Eigentum Dritter stehen.

Beispiele: das Fundament des Hauses, die Fassade und das Dach, tragende Wände, Fußböden und Decken, Fall- und Steigleitungen, die Heizungsanlage, Treppenhaus, Hauseingangstür, Außenfenster sowie Außen- und Grünflächen des Grundstücks.